
Durch den Heimbeirat wirken die Bewohner in den Angelegenheiten des Heimbetriebes, wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Bei beabsichtigten Entgelderhöhungen ist der Heimbeirat anzuhören. Der Heimbeirat wird für jeweils zwei Jahre nach dem im Heimgesetz geregelten Verfahren gewählt. In unserer Einrichtung besteht er aus 5 Bewohnern.
Der Sozialkulturelle Dienst unterstützt die Arbeit des Heimbeirates und steht für die Erledigung schriftlicher Arbeiten, z. B. Protokollierung der Sitzung, Vorbereitung von Versammlungen zur Verfügung.