Pflegequalität im Fokus
Die gesetzlichen Grundlagen zur Qualitätssicherung finden sich sowohl im Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe als auch im Pfegeversicherungsgesetz. Der Begriff der Pflegequalität bezeichnet die Art, die Beschaffenheit, den Umgang oder die Eigenschaft der erbrachten Pflegeleistung. Sie kann in Form von Standards definiert werden.
Wir führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Seniorensicherheit durch. Dazu zählen zum Beispiel:
- Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren des einrichtungsinternen Handbuches
- Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Standards und Richtlinien
- Umsetzen der Expertenstandards
- Umsetzung von Hygienerichtlinien
- Durchführen von Qualitätszirkeln
- Umsetzen des Beschwerdemanagements
- Durchführen und Auswerten von Pflegevisiten
- Fallbesprechungen
- Beratungsgespräche
- Fachbegleitungen
- Fort- und Weiterbildung
- Ausbildung
Zur Sicherung der externen Qualitätssicherung sind wir Teilnehmer verschiedener Arbeitskreise und Netzwerke.
Mitarbeiterqualifikation
Mindestens 50 Prozent der im Haupthaus und 60 Prozent der im Fachpflegebereich beschäftigten Mitarbeiter im Pflegdienst sind examinierte Pflegefachkräfte. Ebenso verfügen wir über eine ausreichende Zahl von einjährig examinierten Pfleghelfern. Diese unterstützen die Fachkräfte bei verschiedenen, beschriebenen Tätigkeiten und entlasten sie somit. Dadurch gewährleisten wir eine ausreichende fachliche, pflegerische und soziale Betreuung unserer Bewohner.